Mit einer Änderung der DVO JWMG, die zum 22.01.2026 in Kraft getreten ist, darf vorbehaltlich des Elterntierschutzes abweichend von der allgemeinen Schonzeit die Jagd auf die gebietsfremden Arten (Neozoen) ganzjährig ausgeübt werden. (siehe verlinkten Artikel)
In Ergänzung zum Artikel kommen noch die Rostgänse, sowie die Jungtiere von Grau- und Kanadagans hinzu.
Jungtiere der Graugans und Kanadagans dürfen ganzjährig außerhalb der allgemeinen Schonzeit bejagt werden. Eingriffe in die Gelege von Gänsearten des Nutzungs-und Entwicklungsmanagements ist auch außerhalb der Jagdzeit in Gebieten zulässig für die eine genehmigte Managementkonzeption oder ein Fachkonzept/plan vorliegt.
