Mit einer Änderungsverordnung hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eine ganzjährige Jagdzeit für Maderhund, Waschbär, Mink, Nutria und Nilgans erlassen.
Die Verordnung wurde am 13.01.2026 erlassen und trat mit Veröffentlichung am 21.01.2026 in Kraft.
Auf Grund dieser Änderungen weißt das Ministerium ergänzend daraufhin, dass es sich hierbei um eine tatsächliche ganzjährige Jagdzeit handelt. Die generelle Schonzeit gem §41 (2) S1 JWMG findet auf die o.g. invasiven Arten keine Anwendung.
Die ganzjährige Jagdzeit wird lediglich durch den waidmännischen und in §41 (3) S1 festgeschriebenen Schutz der Elterntiere in der Setz- und Brutzeit eingeschränkt. So sind die zur Aufzucht der Jungtiere notwendigen Elternteile in dieser Zeit zu schonen.
In Ergänzung hierzu stellt das Ministerium klar, dass bei Maderhund und Nilgans Elterntiere beiderlei Geschlecht unter diesen Schutz fallen, bei Waschbär, Mink und Nutria lediglich die weiblichen Elterntiere.


