Landesjagdschule Dornsberg
Oberdornsberg 1
78253 Eigeltingen
Geprüft wird die Brauchbarkeitsprüfung (Prüfungsordnung (BrPO) vom 01.04.2024) Geprüft werden die Module 1.1 Brauchbarkeit/Nachsuchen im Schalenwildrevier und Modul 1.2 erweiterte Brauchbarkeit für Feld und Wald
Die KJV Konstanz führt am Samstag, 26. Juli 2025 eine Brauchbarkeitsprüfung für
Jagdhunde in den Revieren um Eigeltingen durch
Geprüft wird die Brauchbarkeitsprüfung nach der neusten Prüfungsordnung (BrPO) vom
01.04.2024. Geprüft werden die Module 1.1 Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen
im Schalenwildrevier und Modul 1.2 erweiterte Brauchbarkeit für Feld und Wald.
Die Schweißfährten werden mit Rehwildschweiß gespritzt.
Nennungen sind bis zum 10. Juli 2025 über das Formblatt Nr. 1 (siehe Anhang)
Der Treffpunkt für die Prüfung wird im Restaurant auf dem Dornsberg sein.
Als Nenngeld sind für Modul 1.1 100,- € und für Modul 1.2 zusätzlich 20,- € mit der
schriftlichen Anmeldung auf das Konto der KJV Konstanz zu entrichten. Nenngeld ist
Reuegeld und mit Abgabe der Nennung fällig. Schleppwild ist vom Führer mitzubringen.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf 5 Hunde. Teilnehmer des Brauchbarkeitskurses der
KJV KN haben Vorrang. Es werden nur Hunde zugelassen, die in einem Zuchtbuch ihrer
Rasse (vom JGHV anerkannt) eingetragen sind.
Heiße Hündinnen sind der Prüfungsleitung/ Hundeobfrau vor Beginn der Prüfung zu
melden.
Ausreichender Impfschutz (Tollwut) unter Einhaltung der notwendigen Fristen wird
vorausgesetzt und ist am Prüfungstag dem Prüfungsleiter nebst
Ahnentafel/Herkunftsnachweis, gültigem Jagdschein, Schießnachweis (Flinte) und dem
Nachweis über bereits abgelegte Prüfungen vorzulegen.
Bitte das Nenngeld von 100 €/120 € auf das Konto der KJV KN überweisen:
DE52 6929 1000 0214 3147 03
GENODE61RAD
Nennung an:
Hundeobfrau Annelie Miehling
Hundewesen@kjv-konstanz.de