Die KJV Konstanz führt am Samstag, 05. August 2023 eine Brauchbarkeitsprüfung für
Jagdhunde in den Revieren um Stockach durch.
Der Treffpunkt für die Prüfung wird in der Einladung bekannt gegeben.
Geprüft wird die Brauchbarkeitsprüfung nach der neusten Prüfungsordnung (BrPO) vom
01.04.2017. Geprüft werden die Module 1.1 "Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen
im Schalenwildrevier" und Modul 1.2 "erweiterte Brauchbarkeit für Feld und Wald".
Die Schweißfährten werden mit Rehwildschweiß gespritzt.
Nennungen sind bis zum 16. Juli 2023 über das Formblatt Nr. 1 über folgenden link.
Nennung zur Prüfung (handschrfitlich)
Nennung zur Prüfung (pdf-editierbar)
Als Nenngeld sind für Modul 1.1 100,- € und für Modul 1.2 zusätzlich 20,- € mit der
schriftlichen Anmeldung auf das Konto der KJV Konstanz zu entrichten. Nenngeld ist
Reuegeld und mit Abgabe der Nennung fällig.
Schleppwild ist vom Führer mitzubringen.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf 10 Hunde. Teilnehmer des Brauchbarkeitskurses der
KJV KN haben Vorrang. Es werden nur Hunde zugelassen, die in einem Zuchtbuch ihrer
Rasse (vom JGHV anerkannt) eingetragen sind.
Heiße Hündinnen sind der Prüfungsleitung/ Hundeobfrau vor Beginn der Prüfung zu
melden.
ausreichender Impfschutz (Tollwut)unter Einhaltung der notwendigen Fristen wird
vorausgesetzt und ist am Prüfungstag dem Prüfungsleiter nebst
Ahnentafel/Herkunftsnachweis, gültigem Jagdschein und dem Nachweis über bereits
abgelegte Prüfungen vorzulegen.
Bitte das Nenngeld von 100 €/120 € auf das Konto der KJV KN überweisen:
DE52 6929 1000 0214 3147 03
GENODE61RAD
Nennung an:
Hundeobfrau Annelie Miehling
Hundewesen.kjv-kn@web.de