Maßnahmen im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen

Grundsätzlich gelten die Maßnahmen gemäß Schweinepest-Verordnung (§§ 14a, 14c, 14d).

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Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat den angehängten Maßnahmenkatalog im Falle des Auftretens der ASP veröffentlicht.