Die KJV Konstanz führt am Samstag, 28.Juli 2018 eine Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde in den Revieren um Stockach durch
Geprüft wird die Brauchbarkeitsprüfung nach der neuesten Prüfungsordnung (BrPO) vom 01.04.2017.
Geprüft werden:
Module 1 - Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier
Modul 2 - erweiterte Brauchbarkeit für Feld und Wald
Die Schweißfährten werden mit Rehwildschweiß gespritzt.
Nennungen sind bis zum 7. Juli 2018 über das Formblatt (Nennung zur Brauchbarkeitsprüfung) an die Hundeobfrau Annelie Schmidberger zu senden (gerne auch per E-Mail).
Als Nenngeld sind 90 € mit der schriftlichen Anmeldung auf das Konto der KJV Konstanz zu entrichten. Nenngeld ist Reuegeld und mit Abgabe der Nennung fällig. Schleppwild ist vom Führer mitzubringen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf 12 Hunde. Teilnehmer des Brauchbarkeitskurses, sowie der KJV KN haben Vorrang. Es werden nur Hunde zugelassen, die in einem Zuchtbuch ihrer Rasse eingetragen sind. Heiße Hündinnen sind der Prüfungsleitung/ Hundeobfrau vor Beginn der Prüfung zu melden. Ein ausreichender Impfschutz (Tollwut)unter Einhaltung der notwendigen Fristen wird vorausgesetzt und ist am Prüfungstag dem Prüfungsleiter nebst Ahnentafel/Herkunftsnachweis, gültigem Jagdschein, sowie Schießnachweis (Flinte) und dem Nachweis über bereits abgelegte Prüfungen vorzulegen.
Bitte das Nenngeld von 90 € auf das Konto der KJV KN überweisen:
IBAN: DE52 6929 1000 0214 3147 03
BIC: GENODE61RAD
Mit freundlichen Grüßen
Annelie Schmidberger
Hundeobfrau