Sehr geehrte Jägerinnen und Jäger,
das Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg hat die Regelungen zur Aufhebung der Jagdruhezeit für Schwarzwild und
weitere Regelungen zur Erleichterung der Bejagung mit der Änderung der Durchführungsverordnung zum Jagd-und
Wildtiermanagementgesetz verlängert – Verordnung siehe Anlage „Verordnung“.
Artikel 2 regelt den Erwerb von Dienstwaffen für die Landesjagdschule und betrifft uns nicht.
Weil aus dem Verordnungstext Details nicht hervorgehen, werden diese in der Anlage 2 ausführlich erläutert.
Diese Erläuterungen gibt es auch auf der Homepage und in der März-Ausgabe des „Jäger“.
Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil

