Gem. §35 (1) JWMG hat das LRA Konstanz eine Allgemeinverfügung zur Bejagung von Dam-, Rot-, Sika- und Muffelwild erlassen.
Hiermit soll dem vermehrten Auftreten dieser Wildarten in im Zuständigkeitsbereich entgegengewirkt werden. Gerade im Norden und Westen des Landeskreises kommt es zunehmend zu Abschüssen und Bestätigung dieser Wildarten, außerhalb ihrer eigentlichen Einstandsgebiete.
Ausgenommen von der Allgemeinverfügung hinsichtlich der Entnahme von Damwild sind die historischen Damwildvorkommen auf dem Bodanrück mit den angrenzenden Revieren:
- Gemeinde Bodamn-Ludwigshafen: Eigenjagdbezirk Bodman+Mühlberg
- Gemeinde Radolfzell: Eigenjagdbezirk Liggeringen Nord+Süd, Gem. Jagdbezirk Liggeringen, Gem. Jagdbezirk Güttingen und Eigenjagdbezirk Möggingen
Für diese Revieren bleiben die detailierten Regelungen (bestehenden Abschusspläne) von der Allgemeinverfügung unberührt.
Für alle weiteren Revier im Landkreis Konstanz gilt somit die Allgemeinverfügung, also die Entnahme o.g. Schalenwildarten unter Beachtung der Schonzeiten, ohne jegliche weitere Einschränkungen.
Für weitere Details kann die Allgemeinverfügung unter folgenden Link beim LRA Konstanz abgerufen werden:
Allgemeinverfügung zur Abschussfreigabe von Dam-, Muffel-, Rot- und Sikawild | Landkreis Konstanz