Zur Feststellung von Todesursache von Fallwild sollte der Tierkörper über das Veterinäramt Radolfzell (Tel. 07531 800 2010) oder direkt über PROTEC Orsingen an das CVUA Freiburg eingesandt werden.
nach der Tollwutverordnung müssen alle Indikatorfüchse (Fallwild, Unfallwild und verdächtig erlegtes Wild) zur Untersuchung beim Veterinäramt oder Orsingen abgegeben werden. Falls der Fuchs untersuchungsfähig ist, erhält der Einsender eine Prämie von € 25,-.
Der DJV hat wie vor jeder Bundestagswahl an verschiedene Parteien „Wahlprüfsteine“ verschickt. Die Antworten wurden im „Jäger von Baden-Württemberg Heft 9/2017 veröffentlicht.
Die EU regelt die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln abschließend. Im Anhang sind die spezifischen Regelungen aufgeführt und das Beispiel einer Rechnung/Lieferschein angehängt.
Zur Beurteilung der Populationsdynamik der Wildtierarten wäre es von Vorteil Drückjagdergebnisse oder sogar die gesamte Abschußmeldung nach Altersklassen und Geschlecht zu differenzieren. Wir bitten die Jagdpächter unabhängig von der jährlichen Streckenmeldung an Herrn Peisert oder an den Kreisjägermeister die erzielten Strecken mit dem anl.Formular zu melden. Wir werden die Daten auswerten und dann darstellen. Weibliche Frischlinge sind zu 48% am jährlichen Zuwachs beteiligt, weibliche Überläufer zu 38% und Bachen nur zu 16% (Wildtierforschung Hannover). Ein hoher Eingriff in die weibliche Frischlings-sowie Überläuferklasse könnte auf Dauer die Population stabilisiieren.