geänderte DVO JWMG

Durchführungsverordnung zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

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das Ministerium Ländlicher Raum hat wirklich auf den allerletzten Drücker heute die geänderte Durchführungsverordnung zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz veröffentlicht:

In § 10 Jagdzeiten ist geregelt, dass bei einigen Raubwildarten (z.B. Fuchs) in Abweichung von der alten Regelung, die Jagdzeit am 1. Juli, also ab morgen, beginnt.

 

Nicht geändert wurden die Jagdzeiten fürs Rehwild.

 

In der Anlage sind die Änderungen beigefügt. Eine komplette Textfassung der DVO mit den Änderungen liegt uns leider noch nicht vor.

 

LJV