Förderung von „Pauschaler Revierausstattung“ (InfraWild)

Erstellt am

Sehr geehrte Jägerinnen und Jäger,

wie uns das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz soeben mitgeteilt hat, können ab sofort Anträge für die Förderung von „Pauschaler Revierausstattung“ (InfraWild) gestellt werden.

Alles, was Sie über das Verfahren und die Antragsstellung wissen müssen finden Sie unter folgendem Link:  https://landwirtschaft-bw.de/jagdfoerderung

 

Bitte beachten:

1. Das Verfahren läuft ausschließlich online.

2. Antragstellung ist nun möglich für

•        Förderung Bewegungsjagden (wie 2018 – Einsatz von Helfern und Hunden

•        Förderung der Wildbretvermarktung und

•        ab sofort Förderung für Revierausstattungen.

3. Es können keine Anträge für Revierausstattungen oder Einrichtungen zur Wildbretvermarktung eingereicht werden, die vor einer Registrierung erworben wurden. Das gleiche gilt für Zuschüsse zum Hunde- und Helfereinsatz: Sie können erst nach erfolgter Registrierung und Bestätigung durch das MLR eingereicht werden.

4. Wer im letzten Jahr Zuschüsse für die Förderung von Bewegungsjagden beantragt hat, muss sich für dieses Jahr neu registrieren, wenn er wieder Zuschüsse beantragt!

 

Da das Verfahren über das Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz und das Regierungspräsidium abgewickelt wird, bitten wir bei Rückfragen folgende Kontakte zu nutzen:

„Referat 31 - Recht und Verwaltung, Bildung" am Regierungspräsidium Stuttgart

Tel. 0711/904-13124,

E-Mail: jagdfoerderung(at)landwirtschaft-bw.info.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

und Waidmannsheil