Sehr geehrte Damen und Herren,
das Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz hat uns heute den lange erwarteten Erlass zur Verwendung von Nachtzieltechnik
nach Änderung des Waffengesetzes übersandt. Er ist in der Anlage beigefügt.
Wesentlich ist, dass die behördliche Beauftragung und die mit dem Einsatz bisher verbundene Monitoringpflicht entfallen.
Inhaberinnen und Inhaber von Jagdscheinen dürfen Dual-use-Geräte landesweit ausschließlich zum Erlegen von Schwarzwild einsetzen.
Für weitere Fragen wenden Sie sich ggf. an Martin Bürner (buerner(at)landesjagdverband.de, Tel. 0711 - 26 84 36 13).
Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil
LJV