Nach dem verlorenen 2. Weltkrieg hatte die französische Besatzungsmacht ab 1945 das Jagdrecht ausgeübt. Jedoch kam es bald zur Einbindung deutscher Jäger. Mit Verordnung Nr. 221 des französischen Oberkommandos in Deutschland vom 17.Juli 1949 über Regelung und Organisation der Jagd und Fischerei für die französischen Staatsangehörigen im französischen Besetzungsgebiet wurden umfangreiche Vorschriften für die Jagdausübung in Kraft gesetzt und alte Vorschriften aus den Jahren 1946 und 1947 aufgehoben. Dabei wird ein Jagdberechtigter eingeführt, der ein Revier pachten kann. Der Jagdberechtigte kann die Aufsicht über das Jagdgelände, dessen Pächter er ist, einem oder mehreren deutschen privaten Jagdaufsehern übertragen, wenn diese von der zuständigen Behörde eine Erlaubnis zum Waffentragen erhalten haben; sie müssen Inhaber eines von einer Federation des Chasseurs et des Pecheurs (Jagd- und Fischereiverband) erteilten Jagdschein sein (Art. 13 der Verordnung). Somit konnten Deutsche wieder die Jagd ausüben. Mit der Anweisung Nr. 1 zur Durchführung der Verfügung Nr. 131 des Commandant en Chef Francais en Allemagne vom 28. Juni 1949 über die Regelungen des Besitzes und das Tragen von Jagdwaffen im französischen Besatzungsgebiet durch Personen, die nicht zu den Besatzungsstreitkräften gehören, wurden Vorschriften für deutsche Jäger in Kraft gesetzt. Folgende Jagdwaffen konnten erworben werden: a. Jagdgewehre mit ein oder zwei glatten, nicht gezogenen Läufen - Kaliber 12 bis 20 - mit einfacher Ladeeinrichtung ohne Repetiervorrichtung noch Visiereinrichtung für Schießen mit Bleigeschoßen, Rehposten oder einer einzigen Kugel. b. Jagdkarabiner mit gezogenem Lauf und einfacher Lade- oder Repetiervorrichtung (für höchstens 5 Patronen). Die Lizenzen für Jagdkarabiner wurden in den Länder Baden und Württemberg auf je 100 beschränkt. Zuständige Behörde war das Landratsamt. Der Jäger musste einen Antrag stellen mit Nennung seines Personenstandes, seines Wohnortes im Kreis und die Kennzeichnung der Waffe, die zu erwerben er beabsichtigte (Marke, Nummer, Serie, Lauf, Kaliber, Mechanismus, Prüfstelle). Vor Erteilung der Lizenz hatte das Landratsamt umfangreiche Ermittlungen anzustellen. Mit der Lizenz konnte dann bei einem ermächtigten Waffenhändler die Waffe erworben werden unter Führung eines besonderen Verzeichnisses. Die Lizenz entspricht unserer Waffenbesitzkarte. Alle Lizenzen waren in einem besonderen Verzeichnis bei der Delegation Generale, und den Delegations Superieures oder Provenciales einzutragen und in zeitlicher Reihenfolge zu nummerieren. Zum Erwerb von Munition musste vom Landratsamt ein Bezugsschein ausgestellt werden. Als erste Lieferung erhielt der Jäger 50 Patronen je Waffe mit glatten Läufen und 25 Patronen je Jagdkarabiner mit gezogenem Lauf. Für die weitere Beschaffung von Munition musste ein neuer Bezugsschein beantragt werden unter Vorlage der abgeschossenen Hülsen. Auch die zugelassenen Händler mussten ein Verzeichnis über die abgegebene Munition führen. Am 24. August 1949 wurde das Landesgesetz vom 22. Juni 1949 über die Jagd im Lande Baden im Badischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Dieses sehr umfangreiche Gesetz hatte 70 Paragraphen. Das damalige Jagdrecht war ein Eigentumsrecht und an das Eigentum von Grund und Boden gebunden. Auch die Hegepflicht wurde genannt. Bei den Behörden wurden Jagdbeiräte eingesetzt, wobei Vertreter der Gemeinden, der Landwirtschaft, der Jäger und der Eigenjagdbesitzer berufen wurden. Auf Flächen, die vom Staatsforst bejagt wurden, wurde die Zuständigkeit der Jagdbehörde durch die Forstbehörde wahrgenommen. Es wurden bei den Jagdbezirken Eigenjagdbezirke (mind. 72 ha (!) Land-, Forst-, oder Fischereiwirtschaftlich genutzt) und gemeinschaftliche Jagdbezirke (mind. 250 ha) unter schieden. „Bei gemeinschaftlichen Jagdbezirken steht die Ausübung des Jagdrechtes der Gemeinde zu. Die Gemeinde verpachtet das Jagdrecht, der Erlös kann aber an die beteiligten Grundeigentümer verteilt werden, wenn die Mehrheit mit einem Fünftel der Fläche dies bestimmt.“ Wer die Jagd ausübt musste im Besitz eines Jagdscheines sein, der nur nach erfolgreicher Ablegung der Jägerprüfung ausgestellt werden konnte. Der Jagdausübungsberechtigte wird zur Wildtierfütterung in der Notzeit verpflichtet. Kommt der Jagdausübungsberechtigte seiner Verpflichtung nicht nach, so hat die Untere Jagdbehörde auf Kosten des JAB die Fütterung selbst vorzunehmen. Das Gesetz enthält 14 sachliche Verbote, die größtenteils auch heute noch bestehen. Für Schalenwild außer Schwarzwild wird ein Abschussplan eingeführt sowie Jagd - und Schonzeiten erlassen. Jagdschutzberechtigte, die amtlich bestellt sind, haben innerhalb ihres Dienstbezirkes in Angelegenheiten des Jagdschutzes die Rechte und Pflichten der Beamten des Polizei- und Gendarmeriedienstes und sind Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. Auch über Wild- und Jagdschaden sind umfangreiche Regelungen zu finden, die fast heute so noch gelten, wobei der Geschädigte innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Schadens oder wenn er bei Anwendung gehöriger Sorgfalt hätte Kenntnis erhalten können, den Schaden beim Bürgermeister anzumelden hat. Die Möglichkeit der Einführung einer Wildschadensausgleichs-kasse wird im Gesetz eröffnet. In der Bekanntmachung über die Bestimmung der Kreisjagdämter vom 6. Sept. 1949 wurden Forstämter als Kreisjagdämter bestimmt: für den Landkreis Konstanz das Forstamt Konstanz und für den Landkreis Stockach das Forstamt Stockach. Auch eine Ausführungsverordnung zum Gesetz wurde am 4. Januar 1950 erlassen. Somit waren die rechtlichen Voraussetzungen für die Jagdausübung im Lande Baden geschaffen. Dies hat dazu geführt, dass an die Bildung einer jagdlichen Organisation gedacht wurde. Am 11. September 1949 wurde im „Scheffelhof“ in Radolfzell die erste Jägerversammlung nach dem Krieg abgehalten. 88 Jäger aus dem gesamten Landkreis hatten sich versammelt. Baron Nikolaus von Bodman wurde als Kreisobmann der Gruppe Konstanz gewählt. Am 17. September 1949 sollte dann der Verein „Badische Jäger Freiburg“ gegründet werden, in dem die einzelnen Kreisgruppen Mitglied sein sollen. Baron von Bodman wird dann den Landkreis vertreten. 56 Jäger haben sich für die Mitgliedschaft in der neuen Jägervereinigung ausgesprochen. Französischerseits rät man auch zur stärkeren Zusammenarbeit zwischen deutschen Jägern und Forstbehörden einerseits und dem franz. Jagdaufseher zum anderen. Die gegenseitige Unterstützung werde besonders wertvoll sein, um die nächtlichen Jagden mit Scheinwerfern zu verhindern durch die das schon mehr als seltene Wild noch stärker dezimiert wird. Die Versammlungsteilnehmer fordern, dass die Polizei verstärkt Kontrollen in Gaststätten über die Herkunft des Wildbrets zur Unterbindung der Wilderei vornimmt. In der Versammlung wurde auch beschlossen, den Landkreis in drei oder vier Bezirke aufzuteilen (Hegeringe), wie Konstanz und Umgebung, Radolfzell mit Höri und Umgebung, sowie Singen und Engen. Im Landkreis Stockach wurde Wilhelm Graf Douglas zum Kreisobmann gewählt Der „Verein Badischer Jäger Freiburg“ soll sich dann durch die Satzung der Pflege des Waidwerkes, der Hege des Wildes und der Zucht guter Hunde widmen. Schon damals gab es eine Wildschweinplage und man hoffte, dass man dieser Herr wird, wenn vermehrt deutsche Jäger die Jagd wieder ausüben dürfen. Die Wildschweine hatten sich im Kriege durch die Kampfhandlungen im linksrheinischen Gebiet und den Vogesen bedroht gefühlt, ihre große Wanderung aufgenommen und schwimmend den Rhein überquert. Schätzungsweise sollen sich 25-30 000 Tiere im Schwarzwald herumtreiben. Sie sollen sich seit 1937 um das fünfzehnfache vermehrt haben. 1949 wurde für das Land Südbaden ein Schaden von 1,2 Millionen DM berechnet. Präsident der badischen Jäger wurde Dr. Wäldin - Oberbürgermeister von Lahr, sein Stellvertreter Herr Adolf Siefert - Fabrikant aus Freiburg, zum Rechner und Schriftführer Herr Franz Gärtner - Studienrat a.D. aus Freiburg. Als Beiräte wurden Fritz Trautwein - Weingutbesitzer aus Freiburg, Herr Rehfuß - Fabrikant aus Weissenheim und Freiherr Nikolaus von Bodman aus Möggingen gewählt. Der Mitgliedsbeitrag wurde auf DM 10,- festgesetzt, der Aufnahmebetrag auf DM 10,-. Forstpersonal, Jagdaufseher, Kriegsversehrte Stufe II u. III die jeweils Hälfte. Am 1. Dezember 1949 wurde der Deutsche Jagdschutzverband in Bad Dürkheim neu konstituiert. Alle elf Landesverbände in der Westzone sind beigetreten. Der Bundestag in Bonn bildete einen Kulturausschuss für Jagdfragen. Ab dem Jahre 1950 soll die Jagdhoheit der französischen Besatzungsmacht an die Gemeinden zurückgegeben werden Diese können dann die Jagd wieder an Deutsche verpachten. Wer aber jagen will, muss Mitglied der Jägervereinigung werden und dann den Antrag auf Waffen und Jagdschein stellen. Ab 25. Februar 1950 begann der erste Jungjägerkurs in Möggingen. Die Jägerprüfung fand dann am 26. Juni 1950 in Radolfzell statt. Die Prüfungskommission bestand aus Oberforstmeister Gihr, Konstanz, Vorsitzender und Leiter des Kreisjagdamtes, Freiherr von Bodman, Möggingen, Landgerichtsdirektor Eckert, Konstanz, Studienrat a.D. Benz, Konstanz, Martin Reiser Singen. Von 13 Prüflingen bestanden elf die Prüfung: Fritz Banholzer - Wangen, Dr. Gretsch - Radolfzell, Werner Harms - Radolfzell, Engelbert Lang - Randegg, Ewald Wiedenbach - Engen, Josef Brütsch - Anselfingen, Josef Marx - Konstanz, Stadtrat Effertz - Konstanz, Fridolin Ley - Konstanz, Walter Graf - Singen, Robert Vollmayer - Singen. Für den Kreisobmann war von Anfang an die Wasservogeljagd am Untersee ein besonderes Thema, das Baron von Bodman bis zum Ausscheiden als Kreisjägermeister immer wieder beschäftigte. Am 26. Oktober 1950 gab es eine Besprechung über die Gründung einer badischen Wildschadensausgleichkasse. Der Wildschaden betrug etwa 1,8 - 2 Millionen DM. Das Finanzministerium lehnte einen Zuschuss aus öffentlichen Kassen als Kriegsfolgelasten ab. Von den Beteiligten konnten nur 500 000 aufgebracht werden, was 25 % des tatsächlichen Schadens ersetzen konnte: Jagdpächter je ha 0,20 DM 120 000 DM Gemeinden als freie Verpächter und Eigenjagdbesitzer 300 000 DM Gemeinden, deren Jagden noch von der Besatzungsmacht zurückbehalten wird 80 000 DM zusammen 500 000 DM Der Vertreter der Landwirtschaft hatte einem Ersatz von 50 % zugestimmt, so dass immer noch ein Fehlbetrag von 400 000 - 500 000 DM bestand. Es wurde weiter versucht, die öffentliche Hand zu einem Zuschuss zu bewegen. Im Jagdjahr 1951/1952 wurden in Südbaden 4 405 Stück Schwarzwild erlegt. Am 8. Dezember 1950 fand eine weitere Jägerprüfung mit der gleichen Prüfungskommission im Forstamt Konstanz statt mit zehn Prüflingen, wobei 9 bestanden: Herr Dentist Schmidt – Gottmadingen, Friedrich und Else Schuhmacher - Singen, Rudolf Sauter - Singen, Ludwig Felder - Arlen, Alfons Huber - Arlen, Gustav Böhler - Hemmenhofen, Wilhelm Erhardt - Apotheker in Radolfzell, Frau Dorner - Allensbach. Im Jahre 1951 fanden am 14. Juni und am 28. Juni Jägerprüfungen mit insgesamt 14 Prüflingen statt, wobei einer die Prüfung nicht bestanden hat. Die Prüfungskommission war mit Oberforstmeister Gihr - Vorsitzender und den Herren Landgerichtsdirektor Eckardt - Konstanz, Regierungsrat Dr. Hassenkamp - Konstanz, Dr. Axel Weiß - Engen und Freiherr von Bodman - Möggingen besetzt. Zum Ende 1951 betrug die Zahl der Mitglieder in der Kreisgruppe 200 Mitglieder in 4 Ortsvereinen den späteren Hegeringen: Konstanz: Leiter Studienrat a.D. Benz, Radolfzell: Leiter Dr. Dorner, Singen: Leiter Bürgermeister Stett, Engen: wird noch von Singen betreut, ab 1952 Leiter Forstmeister Schmid. 1. Juni 1952 Einweihung Schießstand der Schützengesellschaft der Stadt Konstanz im Pfeifferhölzle; die Kreisgruppe der Jäger hatte einen Zuschuss von 1200,- DM gegeben. 1952 fanden am 17./19./21. Mai am Forstamt Konstanz und in Möggingen die Jägerprüfung mit 29 Prüflingen statt, die zuvor an 18 Abenden zu je drei Stunden durch die Ausbilder Reiser -Singen und Ley - Konstanz in die theoretischen Geheimnisse der Jagd und Hege unterwiesen worden sind. Alle haben bestanden. Geprüft wurde in den Fächern Waffenhandhabung, Wildhege und Naturschutz, Erkennungsmerkmale des Wildes, Jagdrecht, Brauchtum, Wildverwertung, Hundehaltung und -führung. Prüfer waren die Herren Nikolaus von Bodman, Reiser, Ley, Dr. Hassenkamp, Treiber und Dr. Weiss Im Juli 1952 erhält Freiherr Nikolaus von Bodman die goldene Ehrennadel des Vereins badischer Jäger als Anerkennung und Dank für die vorbildliche Arbeit beim Wiederaufbau des Südwest-deutschen Jagdwesens. Am 5. 9. 1952 wurde in der Untergruppe Engen über eine Wiederherstellung des Schießstandes diskutiert. Die Stadt Engen will in großzügigster Weise helfen, bittet aber die Angelegenheit bis ins nächste Frühjahr zu verschieben. Ab 1953 wurden die Untergruppen zu Hegeringen, nachdem in den Untergruppen 1952 dies zur Diskussion und Abstimmung gebracht wurde. Der Kreisgruppenführer Nikolaus von Bodman wurde Kreisjägermeister Am 1.6. 1953 fand wieder eine Jägerprüfung statt, wobei von 11 Kandidaten 10 die Prüfung bestanden. Das Wissen der einzelnen Jungjägern war aber sehr unterschiedlich, so dass eine gründliche Ausbildung in Theorie und Praxis als unerlässlich angesehen wurde. Bei der Sitzung der Kreisgruppe Konstanz am 3.6.1953 wurde das Problem wildernde Hunde angesprochen. Wildernde Hunde hätten im letzten Winter dem Wildbestand erheblichen Schaden zugefügt. Es wurde berichtet, dass ein einzelner Jagdaufseher - aber nicht im Kreis Konstanz - 22 wildernde Hunde zur Strecke gebracht habe. Landwirte sollten die nicht wildernden Wolfsspitze bevorzugen. Bei der Jäger-Kreistagung am 18. April 1953 wurde vom Leiter des damaligen Kreisjagdamtes Oberforstmeister Gihr folgende Bilanz dargestellt: „Die Jagdfläche des Kreises beträgt bei einer Gesamtwaldfläche von 14.700 ha rund 49.000 ha. Davon sind 40.000 ha (82%) gemeinschaftliche Jagdbezirke und 8.800 ha (18%) Eigenjagden. Von Letzterer besitzt der Staat 3.000 ha (6%), 5.800 ha (12%) sind private Eigenjagden. Von den genannten Jagden befinden sich 4.000 ha in Selbstverwaltung, 25.000 ha sind an Deutsche, 13.000h ha an Schweizer verpachtet, während rund 7.000 ha von der Besatzung heute noch beansprucht werden. 193 Jagdscheine sind ausgegeben an Deutsche, 25 an Schweizer, außerdem 2 Tagesjagdscheine an Deutsche und 25 an Schweizer. Die 29 an der vorjährigen Jägerprüfung teilnehmenden Jungjäger haben ihre Prüfung bestanden. Bei der Abrechnung der Schwarzwildschäden für 1951 ergab sich ein Gesamtschaden von 36.000 DM. 80% davon (28.800DM) waren zu erstatten. Von diesem Betrag sind 11.800 DM im örtlichen Ausgleich bezahlt worden, während 17.000 zu Lasten der Wildausgleichs-Kasse (kurz WKA genannt) gingen. Wie groß die Belastungen von Jagdpächtern und Verpächtern bzw. Eigenjagdbesitzer sind, geht auch daraus hervor, dass außer dem Schaden von 28.000DM weitere 15.000 DM Umlage als Beitrag von den Beteiligten aufzubringen waren. Wenn zum Vergleich der Wert der Jagden angeführt wird, der rund 32.000 DM beträgt, ist ersichtlich, dass Schaden und Umlage mit zusammen rund 45.000 DM den Wert der Jagden ganz erheblich übersteigen.“(SÜDKURIER vom 21.4.1953) Vom Hegering Konstanz unter Hegeringleiter Friedrich Ley wurde der Vorschlag eines jährlichen Jagdschießens unter Beteiligung aller Hegering gemacht. Das erste Schießen dieser Art fand im Hegering Konstanz statt und sollte dann von Hegering zu Hegering wechseln und auch ein Spender für einen Wanderpokal wurde gesucht. Die besten Schützen sollten dann in einer Mannschaft die Kreisgruppe bei anderen Meisterschaften vertreten. Noch heute wird jährlich unser Kreispokalschießen durchgeführt und eine Kreismannschaft ist bei Bezirks- und Landesmeisterschaften immer dabei. Am 1.4.1954 tritt das Landesjagdgesetz Baden-Württemberg in Kraft. Das Kreisjagdamt wird nun in das Landratsamt eingegliedert. Mit diesem neuen Gesetz wurde die Jagdgenossenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts eingeführt, die zukünftig die Verpachtung von Revieren vornehmen soll. Im Baden verblieb es aber weiterhin bei den Gemeinden als Notvorstand. 1954 wurde Revierförster Wagner vom FF Forstamt Engen zum Fasanenmeister ernannt, der in Engen eine Fasanerie aufbauen soll. Auf den 19. März 1955 hat Freiherr von Bodman die Reviere Öhningen, Wangen, Gaienhofen, Horn, Iznang, Moos, Bohlingen, Worblingen, Rielasingen, Überlingen a.R., Böhringen, Radolfzell, Güttingen, Mindelsee, Markelfingen, Kaltbrunn, Dettingen bis Konstanz, Wollmatingen, Allensbach zu einer gemeinsamen Besprechung einer Aussetzungsaktion eingeladen. Fasanenmeister Wagner und Gräfliche Forstmeister Peck aus Bodman als großer Kenner der Fasanenzucht wurde dazu gebeten. In der Presse wurde das gemeinsame Aussetzen von Fasanen sehr positiv gesehen und der Fasan wie das Rebhuhn als großer Vertilger von schädlichen Insekten insbesondere von Kartoffelkäfern beschrieben. Untersuchungen hätten ergeben, dass im Kropf eines einzelnen Fasanenhahnes 3.914 Larven der Gartenhaarmücke gefunden wurden, die die Wurzeln von Garten-und Feldfrüchten zerstören. In einem anderen Kropf befanden sich 1.360 Drahtwürmer. Am 16. bis 31. Oktober 1954 fand die internationale Ausstellung Jagd und Sportfischerei in Düsseldorf statt. Anlässlich dieser Veranstaltung wurde die internationale Meisterschaft im jagdlichen Schießen ausgetragen. Bester Büchsenschütze wurde Erich Gehmann aus Konstanz, der auch mit der Deutschen Mannschaft die Goldmedaille gewann. Bei dieser großen Demonstration von Jagd und Fischerei wurden auch Schulen und Lehrer mit eingebunden unter dem Motto „Pädagogik und Natur ergänzen sich“. Dies war der Vorläufer des jetzigen über 20 Jahre bestehenden Projektes der Jäger „LERNORT NATUR“. Über 50 in- und ausländische Gäste aus Politik und Wirtschaft waren anwesend. Am 3. November 1954 wurde von der Kreisgruppe Konstanz der Vorschlag eingereicht, einen einheitlichen Landesjagdverband Baden-Württemberg zur Erhöhung der Schlagkraft zu gründen, was dann zum 1.1. 1965 vollzogen wurde. Zum 31.1.1956 hatte die Kreisgruppe 230 Mitglieder. Der Mitgliedsbeitrag belief sich auf DM 10,- bei Jagdaufsehern und Förstern DM 5,-. Eine Statistik des DJV 1953 zeigte die Vielfalt der Berufe, die die Jäger ausüben, wie folgt auf: Adlige 1,3% Großlandwirte (Eigenjagd) 1,9% Industrielle 2,0% Freie Berufe 6,0% Arbeiter 8,0% Forstleute, -beamte 16,0% Angestellte, Beamte 17,0% Handwerker, Geschäftsleute 22,0% Kleinlandwirte 26,0% Die Jägerei ist also keine Vereinigung von Kapitalisten. Auch 1967 hat sich kaum etwas geändert: Freie Berufe 11,7% Gewerbetreibende 20,6% Landwirte 15,8% Angestellte, Arbeiter 18,7% anderweitige Berufe 10,5% Forstbeamte, Berufsjäger 16,5% sonst. Beamte 6,2% Im Jahre 1963/64 wurden im Kreis Konstanz 1.571 Rehe als erlegt und 294 Rehe als Fallwild gemeldet mit einem Wildschaden von DM 1.113,-, 28 Stück Schwarzwild mit Wildschaden von DM 3.171,-, Fasanen 188 mit Wildschaden von DM 300,-. Hasenstrecke war 382 plus 18 Fallwild, Füchse 598 plus 18 Fallwild und 139 Dachse mit 2 Fallwild. Darüber hinaus wurden 5 Marder, 36 Rebhühner, 209 Wildtauben, 402 Wildenten, 17 Habichte, 14 Sperber, 71 Bussarde, 47 Wiesel, 852 Krähen, 285 Elstern, 402 Eichelhäher, 26 Katzen und 6 Hunde erlegt. In den Jahren 1964 wurde in den Kreisgruppen und den Hegeringen die Auflösung des Vereins „Badischer Jäger Freiburg e.V.“ und die Gründung eines eigenständigen Kreisvereines mit Zusammenschluss zum Landesjagdverband Baden-Württemberg diskutiert. Der Verein „Badische Jäger Freiburg e.V.“, in dem die Kreisgruppen aus Südbaden als unselbstständige Teile organisiert waren, wurde zum 31.12.1964 aufgelöst. Diskutiert wurde bei der Entwicklung der Satzung des neuen Landesjagdverbandes Baden-Württemberg der Freiburger Entwurf und der Niefener Entwurf. Der Freiburger Entwurf sah vor, die bislang selbständigen Vereine Nordwürttembergische Jägervereinigung Stuttgart, die Nordbadische Jägervereinigung Pforzheim, den Verein Badische Jäger Freiburg und die Württembergisch-Hohenzollerische Jäger-vereinigung Tübingen als Mitglieder vorzusehen. Der Niefener Entwurf sah als Mitglied selbständige Kreisvereine vor. Der Niefener Entwurf hatte sich gegen den Widerstand aus Südbaden durchgesetzt. Am 3. April 1965 wurde Wilhelm Graf Douglas Landesjägermeister und zugleich Bezirksjägermeister von Südbaden. Am 6.3.1965 wurde die Mitgliederversammlung des Kreisvereines einberufen und die Gründung eines eigenständigen Kreisvereins „Badische Jäger Konstanz“ beschlossen. Der Mitgliedsbeitrag wurde auf DM 20,- festgelegt; an LJV abzuführen sind DM 8,-, Mitgliederzahl 220. Hegeringleiter waren damals für HR Engen Herr Oberforstmeister Schmid, für Konstanz Herr Bohe und für Singen Herr Direktor Gischas. 1967 waren es dann 270 Mitglieder von 350 Jagdscheininhabern. Eine Eintragung ins Vereinsregister scheiterte an der grundsätzlichen Frage der Gemeinnützigkeit und der Unterschrift des Hegerings Engen, da das Amtsgericht Engen die Unterschrift nicht annahm. Der alte Schießstand in Engen musste aufgegeben werden,ein neuer Schießstand im Pfaffenwinkel wurde geplant. Am 15. Januar 1965 erhielt der HR Engen vom Landratsamt Konstanz für den Schießstand einen Zuschuss von DM 1.000,- auch für das Jahr 1966, am 1. September 1965 einen Zuschuss von DM 2.800,- vom Regierungspräsidium Freiburg. Der gesamte Schießstand kostete DM 15.000,- die der HR Engen mit Eigenmitteln und Spenden und einem Kredit sowie durch Einsatz der Mitglieder aufbrachte. Eingerichtet wurde eine 100 m Zugbahn, ein Wurftaubenstand und eine Kipphasenanlage. 1966 ist auch im Kreis Konstanz die Tollwut aufgetreten. Schwarzwildschäden in Südbaden gingen merklich zurück, sodass 1966 nur noch im Kreis Stockach über erhebliche Schäden geklagt wurde. 1967 wurde eine Aktion „Rettet Jungwild“ gestartet. Für den Krähenabschuss erhielt jeder Hegering DM 1.000,-. Die Fuchsbejagung, Fuchsbaubegasung und Fuchsvergiftung zur Eindämmung der Tollwut war Ende der 60iger Jahren ein Dauerthema. Für den Fuchsabschuss gab es eine Prämie von zuletzt DM 25,-. 1967 wurden folgende Personen in die Jägerprüfungskommission berufen: Vorsitzender: OFR W. Bernhard, Stellv.: Baron Nikolaus von Bodman Jagdtierkunde: Baron Nikolaus von Bodman, Stellv.: FR Schauber Jagdrecht: Baron von Stotzingen, Stellv.: J. Ritzmann Waffenkunde: OFR Schmid, Stellv.: Bgm. Stett Wildverwertung: Dr. A. Weiss, Stellv.: Oberforstwart Karrer 1968 wurde landeseinheitlich die Jagdabgabe eingeführt, die jeder Jagdscheininhaber bezahlen musste. Damit wurden dann insbesondere auch Schießstandprojekte bezuschusst. 1968 wurde die Brauchbarkeitsprüfung für die Hunde eingeführt. Die Ausbildung der Jagdhunde mit anschließender Prüfung wurden danach fast jährlich über die jagdliche Organisation durchgeführt. Am 29. März 1969 wurde Bürgermeister Karl Stett zum neuen Kreisjägermeister gewählt, Dr. Axel Weiss wurde sein Stellvertreter, Schatzmeister blieb Willi Merbd und Schriftführer wurde Engelbert Lang. Die Hegeringleiter Willi Bohe, Erwin Kornmayer und Fritz Schmid blieben Beisitzer. Landesjägermeister Graf Douglas fand für den scheidenden Kreisjägermeister Baron Nikolaus von Bodman Worte des Dankes für seine während 20 Jahren geleistete Arbeit und überreichte ihm die höchste Auszeichnung, die der DJV vergeben kann, die Ehrennadel in Gold. Als Obleute wurden folgende Jäger ernannt: Hundewesen: Herr Harter – Engen, ab 1971 Horst Ens - Gottmadingen Pressewart: Herr Lang - Gottmadingen Jagdhornwesen: Herr Erich Siegel - Konstanz Schießwesen: Herr Kleeschätzki - Konstanz Justitiar: Gerichtsassessor Christian Weiss. 1970 betrug der Mitgliedsbeitrag DM 35,- Am 22.12.1970 wurde vom Finanzamt die Gemeinnützigkeit des Vereins anerkannt und endlich der Eintrag ins Vereinsregister vollzogen. Auch noch 1970 wurde für den Krähenabschuss DM 1.000,- vom LRA Konstanz gewährt. 1970 wurde Jürgen Ritzmann - Konstanz Justitiar. 1971 ist die neue Jägerprüfungsordnung Baden-Württemberg in Kraft getreten. Zum 1.1.1973 wurde durch die Kreisreform der Landkreis Stockach aufgelöst und Teile davon in den Landkreis Konstanz integriert. Am 30.1.1973 hatte der Kreisjägermeister Stett eine Vorstandsitzung in Steißlingen im Gasthaus Krone einberufen und dazu die Vorstandsmitglieder des Hegerings Stockach eingeladen. Folgende Herren waren anwesend: Karl Stett - Kreisjägermeister Erwin Kornmayer - HR Leiter Singen Arthur Osann - Stellv. HR Leiter Singen Walter Gnädinger - Schriftführer HR Singen Willi Bohe - HR Leiter Konstanz Fridolin Ley - Stellv. HR Leiter Konstanz Dr. Emminghaus - HR Leiter Engen Forstdirektor Schmid - HR Engen Eugen Schädler - HR Engen Dr. Engstler - HR Leiter Stockach Forstamtmann A. Reuther - Schriftführer HR Stockach Keller - Schatzmeister HR Stockach Hinz - HR Stockach Willi Merbd - Kreisschatzmeister Engelbert Lang - Kreisschriftführer. Folgende Tagesordnungspunkte waren vorgesehen: 1. Auswahl der dem Kreisjagdamt Konstanz vorzuschlagenden Mitglieder des neu zu berufenden Prüfungsausschusses 2. Aufnahme bisheriger Mitglieder des Kreisvereins Stockach, deren Wohngemeinden ab 1.1.73 dem Kreis Konstanz zugehören- Besprechung der gegenseitigen Bedingungen und Festlegung der Modalitäten 3. Termin und Programm für die Jahreshauptversammlung des Kreisvereins Konstanz 4. Sonstiges, Wünsche, Anträge Zu Punkt 1: Vorschlag der Mitglieder der Prüfungskommission: Prüfer Jagdtierkunde: OFR Schauber - Radolfzell, Stellv. Freiherr Konrad v. Bodman, Ersatzprüfer. Martin Maier - Gottmadingen Prüfer für Jagdrecht: RA J. Ritzmann - Konstanz, Stellv. OFR Bauer - Stockach, Ersatzprüfer Rechtsanwalt Burth - Radolfzell Prüfer für Jagdwaffenkunde: Erwin Kleeschätzki - Konstanz, Stellv. Konrad Jehli - Rielasingen, Ersatzprüfer Forstrat Österreich - Stockach Prüfer für Wildverwertung: Horst Ens - Gottmadingen, Stellv. Erich Siegel - Konstanz, Ersatzprüfer FA Reuther - Stockach Als Vorsitzender soll der jeweilige Kreisjägermeister tätig sein. Zu Punkt 2: Der Hegering Stockach will sich dem Kreisverein Konstanz anschließen. Der derzeitige Mitgliedstand beträgt 130 Mitglieder. Der HR Stockach soll dann den vierten Hegering mit Hegeringleitung und Kassenführung bilden, wie dies auch bei den anderen Hegeringen Singen, Konstanz und Engen der Fall ist. Der Mitgliedsbeitrag soll DM 35,- betragen und zwar DM 10,- für den Landesverband, DM 6,- für den Kreisverein und DM 19,- verbleiben bei den Hegeringen. Dem neuen HR Stockach wurde freigestellt, dass er seinen eigenen Beitrag in der bislang üblichen Höhe halten kann, an KV sind DM 16,- abzuführen. HR Leiter Dr. Engstler teilte mit, dass die Auflösungsversammlung des Kreisvereins Stockach in Kürze stattfinden soll. Zu Punkt 3: Die Hauptversammlung soll am 17.3.1973 um 14:30 im Scheffelhof in Radolfzell stattfinden. An der Hauptversammlung sollen die Bläsergruppen aller vier Hegeringe mitwirken. Für die Wahl des neu zu wählenden Vorstandes wurden folgende Personen genannt: 1. Kreisjägermeister: Wilhelm Graf Douglas - Schloss Langenstein 2. Stellvertreter: Erwin Kornmayer - Singen 3. Schatzmeister: Walter Gnädinger - Worblingen 4. Schriftführer: Forstamtmann Reuther - Stockach An der Hauptversammlung am 17.3. 1973 nahmen 214 Mitglieder aus allen vier Hegeringen teil. Die Aufnahme der Mitglieder des HR Stockach wurde einstimmig beschlossen. 125 Mitglieder des HR Stockach hatten ihre Beitrittserklärung abgegeben. Die Satzung blieb unverändert. Wilhelm Graf Douglas wurde mit 194 Stimmen zum Kreisjägermeister gewählt, die anderen vorgeschlagenen Vorstandsmitglieder wurden alle gewählt. Damals war der Kreisverein auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Naturschutz-Bodensee. Es wurde der Antrag gestellt, den Beitrag zur Arbeitsgemeinschaft pro Mitglied auf DM 0,50 zu erhöhen. Das führte zu einer heftigen Diskussion insbesondere ausgelöst durch einseitige Publikationen des „Naturschutzpabstes“ Dr. Thielke. So lehnte es Siegfried Baier vom Hegering Engen kategorisch ab, der Arbeitsgemeinschaft „vorne etwas hineinzuschieben“, nach dem die Jägerschaft von dieser immer von „hinten hineingetreten“ werden (Schwarzwälder Bote vom 19.3.1973). HR Leiter Singen- Erwin Kornmayer stellte den Antrag den Beitrag auf DM 0,20 zu ermäßigen: „Wir Jäger haben schon Naturschutz betrieben, als Herr Dr. Thielke noch in den Windeln lag“. Dieser Antrag wurde dann angenommen. Herr Landrat Dr. Göbel gab anlässlich der Hauptversammlung bekannt, dass zurzeit im Landkreis 122 gemeinschaftliche Reviere bestehen, 34 Staatsjagdreviere und 9 Wasserjagden. Die Abschussfreigabe für das Jagdjahr 72/73 wären 1.720 Stück Rehwild und 26 Stück Damwild. Zur Jägerprüfung 1973 wurden nach der neuen Jägerprüfungsverordnung vom 16. Oktober 1971 (Gesetzblatt S. 416) 46 Bewerber durch das Kreisjagdamt zugelassen, 11 sind gar nicht angetreten, 9 sind durchgefallen so dass 26 Bewerber vom Prüfungsvorsitzenden Wilhelm Graf Douglas das hoch ersehnte Zeugnis erhielten. 1974 war der Mitgliederstand wie folgt: HR Engen 80, HR Konstanz 105, HR Singen 148, HR Stockach 144 damit 477 Mitglieder. Durch die Kreisreform sind 33 gemeinschaftliche und 15 Eigenjagdbezirke hinzugekommen, somit sind nun durch das Kreisjagdamt 121 gemeinschaftliche-, 46 Eigen-, 5 Staatsjagdbezirke und 7 Wasservogeljagden erfasst. Folgende Obleute wurden bei der Hauptversammlung gewählt: Schießen: Konrad Jehli - Rielasingen, Stellv.: Heinz Ronneburger - Konstanz Hunde: Horst Ens - Gottmadingen Bläser: Edmund Mayer - Rielasingen Über die Jagdabgabe erhielten die Kreisvereine Zuschüsse z.B. 1974 DM 5.000,- die an die HR wie folgt aufgeteilt wurden: Engen 1.835,- Singen 1.185,- und Konstanz .1980,-, die für die Schießstanderneuerungen verwendet wurden. Da der LJV eine Beitragserhöhung vorgenommen hat, wurde beschlossen den Beitrag pro Hegeringmitglied an den Kreisverein auf DM 20,- zu erhöhen. 1976 war die Hauptversammlung am 13.3. in Radolfzell und 152 Mitglieder waren anwesend. Mitgliedsstand: HR Engen 81, HR Konstanz 105, HR Singen 154, HR Stockach 152 zusammen 492. Die Mitgliederzahl ist ständig am Wachsen. Landrat Dr. Maus bezeichnet die Jäger und Landwirte als die besten Pfleger unserer Heimat und stellt fest, dass das neue Naturschutzgesetz und auch das neue Waldgesetz in gewissen Dingen auch Vorteile für die Jäger bringt. 1976 feierte der HR Engen sein 25 jähriges Bestehen unter Herausgabe einer Chronik. 1977 war die Zahl der Mitglieder weiter angestiegen auf 508 davon Engen 84, Konstanz 105, Singen 160 und Stockach 159. Bei einer Vorstandsitzung am 2.2.1977 gab KJM Graf Douglas die geplanten Jagd- und Schonzeiten bekannt und führte dabei aus, dass die Natur- und Vogelschützer bei der Gesetzgebung einen weitaus größeren Druck ausüben können als der DJV und der LJV. 1977 wurde Konrad Jehli aus Rielasingen Deutscher Meister im kombinierten Schießen. Jägerprüfung Mai 1977: 36 Teilnehmer zugelassen, 6 nicht erschienen, 6 nicht bestanden. Prüfungskommission: Vorsitz: KJM Wilhelm Graf Douglas Stellv.: Erwin Kornmayer Jagdtierkunde: OFR Schauber Stellv.: Dr. Konrad von Bodman Jagdrecht: RA Jürgen Ritzmann Stellv.: OFR Bauer Jagdwaffen: Konrad Jehli Stellv.: FD Östereich Versorgen und Erlegen von Wild: Horst Ens Stellv.: Kurt Reuther Fuchswochen wurden ab 1978 wegen der Tollwut vom LJV empfohlen: 1979 konnten im gesamten Kreis 370 Füchse erlegt werden. 1979 wurden im Landkreis 550 Jagdscheine für Inländer, 19 für Ausländer abgegeben, 3 Tagesjagdscheine Inländer und 35 Ausländer, 61 für Forstbeamte und 4 Jugendjagdscheine. Darüber hinaus wurden 52 Vogelpässe ausgestellt. 1980 wurden 36 Prüflinge zugelassen, 11 sind nicht erschienen, 12 haben bestanden. 1981 wurde zum ersten Mal über die Abschaffung der Jagdsteuer diskutiert, Landrat und Gemeinden waren dagegen. 1981 bestand der Vorstand aus folgenden Personen: KJM Wilhelm Graf Douglas, Stellv. Erwin Kornmayer, später Jürgen Ritzmann Schatzmeister Walter Gnädinger, Schriftführer Kurt Reuther HR Leiter. Dr. Engstler - Stockach, Hohlwegler - Engen, Bohe - Konstanz, später Ritzmann Kornmayer - Singen Obleute: Jehli, Ens, Mayer Pressereferent Renner, Dr. Weiss Der Mitgliederstand betrug 508: Engen 78, Konstanz 105, Singen 166, Stockach 159 1981 wurde der Hegering Singen in Hegering Singen-Radolfzell umbenannt. 1982 kam Landesjägermeister Neuhaus mit weiteren Vertretern des Landesjagdverband und Dr. Kalchreuter wegen der immer wieder angeprangerten Wasservogeljagd in den Kreis Konstanz. Mit dem Boot der Wasserschutzpolizei fuhr man in das Gebiet mit allen Beteiligten von Seiten des Naturschutzes wie der Jäger auch aus der Schweiz. Es wurde festgestellt, dass die Wasservogeljagd entsprechend der Vogeljagdordnung vom 21. Juni 1954 keinerlei quantitative Beeinträchtigung der Wasservögel verursacht, was auch vom Deutschen Bund für Vogelschutz akzeptiert wurde. Wissenschaftlich ungeklärt ist ausschließlich die Frage, ob durch die begrenzte Jagdausübung eine Störung des Wildhabitats verursacht wird. Überraschend war auch die Feststellung dass alle Naturschutzorganisationen gegen die Jagd von Haarwild und Fasanen im Naturschutzgebiet Wollmatinger Ried keine Bedenken hatten. Auch angebliche Missbräuche und Verstöße wurden von der Wasserschutzpolizei bestritten. 1983 wurde die Abschussprämie für Füchse ab 1. Juni auf DM 25,- erhöht (15,- Land, 10,- Kreis). 1983 kam vom Regierungspräsidium ein Erlass zur weiteren scharfen Bejagung der Füchse, da in den Landkreisen Waldshut, Konstanz und Rottweil eine zunehmende Zahl an Tollwutfällen nachgewiesen wurde. Amtstierarzt Dr. Störzer empfahl dringend den Jungfuchsabschuss im Sommer zu verstärken. Zum 1.1.1984 war der Mitgliederstand 551, Engen 85, Konstanz 124, Singen/Radolfzell 182 und Stockach 173 In den Fuchswochen 1984 wurden 97 Füchse erlegt. Tollwut-Fälle im Landkreis Konstanz Tierart/Jahr 1983 1982 1981 1980 Füchse 110 86 59 54 Katzen 2 2 2 7 Hunde ---- --- --- 1 Rehe --- 9 2 4 Rinder 2 2 --- 2 Marder 2 4 2 2 Dachse 1 4 2 --- Schafe 10 --- --- --- Summe 127 107 67 70 Vom 1.1984 bis 29.3.1984 kamen bereits 26 Tollwutfälle vor. Bei der Jägerprüfung 1984 hatten 25 Bewerber bestanden (61%). 1984 wurden vom Kreisjagdamt 766 Jagdscheine ausgegeben. Am 15.03.1985 wurde eine neue Vorstandschaft gewählt: KJM Jürgen Ritzmann, gleichzeitig HR Leiter Konstanz, Stellvertreter Martin Österreich Schriftführer und Pressewart: Arno Schmack Schatzmeister: Rainer Veit Obleute: Jehli, Ens, Mayer HR Leiter Engen Hohlwegler, Singen/Radolfzell Franz Massler, Stockach Kurt Reichhart Wilhelm Graf Douglas wurde nach 30 Jahren als Kreisjägermeister erst im Altkreis Stockach und dann im Landkreis Konstanz durch Landrat Dr. Robert Maus verabschiedet und erhielt aus dessen Händen die große Verdienstmedaille des Landkreises (Bronzener Wappenteller) Im Frühjahr 1985 wurde auch der Landkreis Konstanz neben dem Bodenseekreis in die Tollwutimpfaktion der Füchse in das Pilotprojekt mit einbezogen. Das Staatliche Veterinäramt Radolfzell das Landratsamt Konstanz hat die Aktion organisiert. Auf 67.345 ha Fläche wurden durch 235 Trupps 19.157 Impfköder ausgebracht. Bei der ersten Aktion bestanden die Köder aus Hühnerköpfen, in deren Schlund die Impfstoffkapsel fixiert wurde. Später wurden industriemäßig gefertigte Köder aus Tiermehl und Tierfett mit eingeschweißter Impfstoffkapsel verwendet. Die Trupps bestanden aus jeweils 3 Jägern. Jeder ausgebrachte Köder wurde mit Hilfe eines Stockes mit Nummer gekennzeichnet und die ausgelegten Köder wurden anschließend innerhalb 14 Tagen dreimal durch die Jäger kontrolliert, ob sie vom Fuchs aufgenommen wurden. Die Ergebnisse wurden durch das Veterinäramt ausgewertet. Im Herbst 1985 und im Frühjahr 1986 wurde die Aktion wiederholt dadurch ist die Tollwut im Landkreis schlagartig zusammengebrochen. Die Aufnahmerate der Köder schwankte zwischen 50 bis 70 %. Der Impfstoff blieb 14 Tage nach Auslage aktiv. Die besten Aufnahmen der Köder erfolgten im Feld und nicht im Wald. Vom Süden wurde dann die Impfaktion nach Norden erweitert und die Auslage erfolgte per Flugzeug, so dass große Flächen in kurzer Zeit beimpft werden konnten. Den letzten Fuchstollwutfall in Baden-Württemberg hatten wir am 3. Februar 2005, in Deutschland wurde der letzte Tollwutfall bei einem Fuchs am 3. Februar 2006 in Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Mit Hilfe des großen Einsatzes der Jägerschaft wurden viele Erkenntnisse aus der Praxis gewonnen, die den Erfolg der Impfung erst möglich machte. Ab Herbst 1987 blieb der Landkreis bis heute tollwutfrei. Bei der Hauptversammlung 1986 setzte sich Kreisjägermeister Ritzmann für die Bildung von Hegegemeinschaften ein und berichtete, dass auf dem Bodanrück eine Damwild-Hege-Gemein-schaft gegründet wurde. 1987 erhielt Martin Österreich das Wildhegeabzeichen und Eugen Schädler die goldene Verdienstnadel des LJV. 1987 hatte der Kreisverein 565 Mitglieder, HR Engen 85, HR Konstanz 124, HR Singen-Radolfzell 181 und HR Stockach 182. 1987 schrieb Kreisjägermeister Ritzmann den damaligen Landwirtschaftsminister Weiser an und beklagte sich über die mangelhafte Unterstützung der Jäger durch das Ministerium, insbesondere darüber, dass in der Bundesratsentscheidung allein mit Hilfe von Baden-Württemberg der Vollschutz für die Rabenvögel eingeführt wurde, was zu großem Unverständnis auch in der Bevölkerung geführt habe. Zur Abwehr von Schäden, insbesondere in der Landwirtschaft mussten dann Anträge zur Vergrämung durch Abschuss bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt werden. 1990 waren dies z.B. 22, wovon 3 abgelehnt wurden. 1988 wurde der LJV als Naturschutzverband anerkannt. Dr. Störzer stellte einen Antrag bei der Hauptversammlung 1988 ein Biotopgremium in der Jägerschaft zu gründen, um den Naturschutzaufgaben nachzukommen. In der Hauptversammlung 1992 wurde dann ein Bericht des Obmannes für Biotopfragen in der Tagesordnung angekündigt. In der Hauptversammlung von 1993 wurde dann Dr. Störzer als Beauftragter für den Natur-und Umweltschutz gewählt, da dieses Ehrenamt in der neuen Satzung eingeführt wurde. 1989 kam es zu Neuwahlen: der alte Vorstand, J. Ritzmann als KJM, M. Österreich als Stellvertreter, R. Veit als Schatzmeister und A. Schmack als Schriftführer wurden bestätigt. Obleute wurden Konrad Jehli - Schießwesen, A. Stephani - Hundewesen, B. Hock - Jagdhornbläser und W. Brandes - Pressewart. Bei der Jägerprüfung 1989 haben 14 Bewerber bestanden (43,75%) Zum 1.1. 1990 hatte der Kreisverein 604 Mitglieder, aufgegliedert: Engen 86, Konstanz 130, Singen-Radolfzell 193 und Stockach 182 1991 wurde das Rebhuhn als Vogel des Jahres ausgerufen. Die Jägerschaft im Landkreis zählte im Herbst 1991 10 Rebhuhnpaare mit etwa 100 Tieren in der Raumschaft Tengen, dies wurde im Frühjahr 1993 weitgehendst bestätigt. Deshalb beschloss die Jägerschaft unter Federführung von Biotopobmann Dr. Störzer ein Rebhuhnprojekt ins Leben zu rufen. Am 28. April 1993 fand im Rathaus Tengen durch Unterstützung von Herrn Bürgermeister Gross die erste Besprechung zur Gründung des „Rebhuhnprojektes Randen“ statt. Biotopobmann Dr. Störzer hatte Vertreter aus dem Landratsamt, dem Landwirtschaftsamt, dem Forstamt, der Flurbereinigung, dem Naturschutz, der Landwirtschaft und der Jagd eingeladen. Nach einer Einführung durch den Ersten Landesbeamten Herrn Förster wurde die damalige Situation des Rebhuhnvorkommens im Kreis Konstanz sowie Aufzeigen von Möglichkeiten, dem Rebhuhn Überlebenschancen zu geben von Dr. Störzer vorgetragen. Herr Stich vom Landratsamt referierte über die Strukturanalyse im Feld in der Raumschaft Tengen. Herr Baldenhofer von PLENUM zeigte die finanziellen Ausgleichsmöglichkeiten auf Grund landwirtschaftlicher Programme auf. Herr Dr. Kapfer vom ILN Singen sprach über das Thema Schutzprojekt und begleitende Untersuchungen aus der Sicht des Naturschutzes. Die Landwirtschaft wurde damals in Familienbetrieben mit Ackerbau und Viehzucht noch kleinbäuerlich betrieben. Schweizer Großbauern begannen vermehrt Flächen anzupachten oder zu kaufen. Auf relativ kleinen Flächen wurde zu 25 % Mais angebaut, zu 2-5 % Hackfrüchte Brachflächen waren noch zu 5 % vorhanden. Die Landschaft war damals reich gegliedert durch Heckenreste oder vollständige Hecken insbesondere an Hanglagen und entlang von Feldwegen. Folgende Maßnahmen waren im Projekt angedacht: 1. die Landwirte verstärkt zur naturverträglichen Bewirtschaftungsmaßnahmen anregen wie Stehenlassen der Stoppeln nach der Getreideernte und späteres Pflügen, Stehenlassen von Randstreifen entlang der Wege, Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und vermehrt mechanische Bearbeitung wie Verwendung des Striegels (Integrierter Pflanzenbau), Mähzeitpunkt für Stilllegungsflächen dem Brutablauf anpassen (nicht vor Mitte Juli) 2. Hecken kartieren, danach Lücken in den Hecken unter Absprache mit Gemeinde, Eigentümer und Naturschutz schließen bzw. auch Hecken erweitern. Kartieren von Pflanzengesellschaften und Bestandsaufnahme der Wildtierarten. Falls es zu einem deutlichen Anstieg des Rebhuhnbesatzes kommt - Projekterweiterung (Markierung von Rebhühnern auch über Sender. Kontrolle des Beutegreifer-Spektrums. Begleitende pathologische Untersuchungen verendet aufgefundener Tiere. 3. Einbringung sämtlicher öffentlicher Flächen in das Projekt mit detaillierten Pflegeplänen. 4. Vordringliche Erhaltung der wenigen noch vorhandenen Feuchtbiotope. Die Finanzierung erfolgte aus den Mitteln der Landschaftspflegerichtlinie, insbesondere um ein Ackerrandstreifenprogramm zu initiieren, zusätzlich wurden die Flächenstilllegungsprogramme bzw. MEKKA genutzt. Der Landesjagdverband stellte Mittel für autochthones Saatgut von Wildkräutern für die Einsaat besondere Flächen zur Verfügung. PLENUM übernahm die Federführung und etwa 10 Jahre lief das Programm. Jährlich trafen sich die beteiligten Landwirte und Jäger zum Erfahrungsaustausch. Leider war die Ausgangslage schon sehr schlecht und der Strukturwandel in der Landwirtschaft beschleunigte sich sehr stark, sodass die letzten Rebhühner aus der Raumschaft verschwanden. Dr. Störzer erhielt für das Rebhuhnprojekt das DJV Wildhegeabzeichen 1999. 1993 wurden gewählt: Kreisjägermeister: Jürgen Ritzmann Stellv.: Johann Hahnloser, Schriftführer: Arno Schmack Schatzmeister: Thomas Jäkle Pressewart: Gerhard Worm Beauftragter für Natur- und Umweltschutz: Dr. K. Störzer Obmann für Schießwesen: Konrad Jehli Obmann für Hundewesen: Siegfried Mühlherr Obmann für Jagdhornbläser: Bruno Hock. Eine neue Satzung wurde in der Hauptversammlung vorgestellt und beschlossen. Der Vorstand wurde um den Beauftragten für Natur- und Umweltschutz erweitert. 1994 war der Mitgliederstand 616, davon HR Engen 101, HR Konstanz 124, HR Singen-Radolfzell 193 und HR Stockach 198. 1996 hatte der Kreisverein 622 Mitglieder, HR Engen 117, HR Konstanz 113, HR Singen-Radolfzell 195 und HR Stockach 197. 1997 bestand die Vorstandschaft aus folgenden Personen: Kreisjägermeister: Johann Hahnloser Stellv.: Lothar Bischeldorfer Schriftführer: Arno Schmack Schatzmeister: Thomas Jäckle Obmann Schießwesen: Konrad Jehli Obmann Jagdhornblasen: Bruno Hock Obmann Jagdhundeführer: Siegfried Mühlherr Obmann Öffentlichkeitsarbeit: Gerhard Worm Obmann für Umwelt und Ökologie: Dr. Karlheinz Störzer Obmann für Jugendarbeit: Kurt Kirchmann (ab 1998) Hegeringleiter: Engen: Johann Hahnloser Konstanz: Roland Deggelmann Singen-Radolfzell: Dr. K. Störzer Stockach: Kurt Reichhart Kreisjägermeister Ritzmann wurde verabschiedet und mit der goldenen Verdienstnadel des LJV und dem Ehrenteller des Landkreises geehrt. Mitgliedstand 1.1.1997: gesamt 612, Engen:119, Konstanz 112, Singen-Radolfzell 187, Stockach 194 Kurt Reichhart führte seit 1987 Ausbildungskurse für Jungjäger durch. Von 1988 bis 1998 hat er 201 Teilnehmer ausgebildet, 163 haben die Prüfung bestanden. 1998: neue Jägerprüfungskommission: Jürgen Ritzmann, Vorsitz, Stellv.: Roland Deggelmann, Jagdtierkunde: Dr. von Bodman, Zweitprüfer Johann Hahnloser, Stellv. Johannes Stowasser, ab 99 J. Wingbermühle Führung von Jagdwaffen: Konrad Jehli, Zweitprüfer Dr. Störzer , Stellv. Karl Heinz Schöttle Behandlung und Versorgen von Wild: Dr. Störzer, Zweitprüfer K. Jehli, Stellv. Siegfried Mühlherr Jagdliche Gesetzgebung: Johann Hahnloser, Zweitprüfer: Dr. K. v. Bodman, Stellv.. Hans-Michael Peisert Auch eine neue Satzung wurde erarbeitet und beschlossen. Am ersten Adventsonntag 1999 veranstaltete das Landratsamt einen Tag der offenen Tür. Die Kreisjägervereinigung unterstützte das Kreisjagdamt tatkräftig. Die Eröffnung der Aktion durch Herrn Landrat Hämmerle erfolgte unter den Klängen des Bläsercorps des Hegering Konstanz. Das Büro des Kreisjagdamtes und das Umfeld wurde zu einem allgemeinen Treffpunkt, da es dort viel zu sehen gab. Ein Diorama zeigte im Kleinen die Wasservogelwelt am Bodensee. Auf großen Tafeln war der Weg zur Jägerprüfung dargestellt. Schaubilder zeigten die Streckenergebnisse der einzelnen Wildarten im Landkreis über die letzten 10 Jahre. Über beeindruckende Bilder konnte man sich über den Fuchsbandwurm informieren. Unser Jugendobmann Kurt Kirchmann hatte einige Spiele für Jung und Alt dabei, was viel Spaß machte. Auch für das leibliche Wohl wurde gesorgt, mit Häppchen und Sekt wurden die Besucher verwöhnt. Diese Aktion zeigte deutlich die enge Verbundenheit zwischen Jägerschaft und Kreisjagdamt. Mitglieder am 1.1.2000: insgesamt 604, Engen 136, Konstanz 110, Singen-Radolfzell 173, Stockach 185. Der Kreisverein Konstanz ist der stärkste Kreisverein im Regierungsbezirk Freiburg. In der Hauptversammlung 2000 in Singen in der Landesgartenschau wurde Konrad Jehli als Schießobmann verabschiedet. Von 1972 bis 2000 war er 28 Jahre lang für die Organisation des Schießwesens im Landkreis verantwortlich. Bei den Wettkämpfen konnten die Schützen immer gute Plätze erreichen. Von 1987 bis 1997 war K. Jehli auch Betreuer der Wettkampfschützen des Landesjagdverbandes auf Bundes- und Europameisterschaften. 1986 wurde die Mannschaft Baden-Württemberg Europameister. 1977 wurde K. Jehli Bundesmeister im jagdlichen Schießen als Einzelschütze und mit der Mannschaft Baden-Württemberg. K. Jehli wurde für seine persönlichen Schießleistungen mit der DJV Schießleistungsnadel Sonderstufe Gold und für seine Verdienste als Mannschaftsbetreuer mit dem Silbernen Verdienstabzeichen des LJV ausgezeichnet. Im Mai 2000 fand die Landesgartenschau in Singen statt, an der sich der LJV zusammen mit dem KV Konstanz beteiligte. Eine Woche lang wurden Besucher durch das von Kurt Kirchmann aufgebaute Diorama geleitet. Die Besucher konnten sich über alle Wildtierarten im Kreis Konstanz informieren. Jagdhornbläsergruppen begeisterten die Bevölkerung. Der Einsatz unserer tierischen Jagdhelfer Hunde und Beizvögel wurden aufgezeigt. Vom 11.-13. Oktober 2001 fand der Bundesjägertag in Konstanz statt. 2001 wurde wieder gewählt, der alte Vorstand wurde weitgehendst bestätigt. Arno Schmack ist altershalber als Schriftführer zurückgetreten und Götz Crocoll wurde in geheimer Wahl als sein Nachfolger bestimmt. Christel Jäger wurde als erste Frau als Beisitzerin in den Vorstand gewählt. Seit 1992 waren die Beiträge unverändert. Wegen gestiegener Kosten und größerem Leistungsangebot hatten LJV und DJV Beitragserhöhungen angekündigt. Somit wurden die Beiträge ab 1.1.2002 wie folgt festgelegt: An DJV/LJV € 35,-, KV € 8,-, HR bestimmen ihren Anteil selbst. Den anwesenden Landrat Frank Hämmerle wurde auf die Jagdsteuer angesprochen. Landrat Hämmerle hält die originäre Steuer, die dem Landkreis 117.000,- DM einbringt, als unverzichtbar. Sein Vorschlag lautet: „ Wenn Sie uns mithelfen, einen Anteil an der Mehrwert- und Einkommenssteuer zu erhalten, brauchen wir über die Jagdsteuer nicht mehr zu sprechen“ (SÜDKURIER v. 4. Apr. 2001) An der Hauptversammlung am 15. April 2005 auf dem Dornsberg wurde ein neuer Vorstand gewählt: Zum Kreisjägermeister wurde Dr. Karlheinz Störzer mit 111 von 128 abgegebenen Stimmen gewählt, Hans-Michael Peisert zum Stellvertreter. Schriftführer Roland Deggelmann. Schatzmeister Götz Crocoll. Beauftragter für Natur- und Umweltschutz Dr. Störzer. Pressewart Mike Schlageter, ab 2006 Carsten Bohn. Folgende Obleute wurden gewählt: K.H. Schöttle Schießwesen, O. Heil Bläser, M. Roscher Hunde, K. Kirchmann Jugend. Damals hatte der Kreisverein 612 Mitglieder. 2005 wurde wieder ein Anstoß, die Jagdsteuer abzuschaffen, unternommen, aber leider ohne Erfolg. Erst 2014 hat dann der Kreistag entschieden, die Jagdsteuer abzuschaffen. 2005 wurde J. Hahnloser mit der goldenen Verdienstnadel des LJV geehrt. 2005 hatten wir 614 Mitglieder: HR Engen 172, HR Konstanz 114, HR Singen-Radolfzell 162, HR Stockach 172. Im Jahre 2006 wurde auf Grund der neuen Jägerprüfungsordnung der LJV mit der Durchführung der Jägerprüfung beliehen. Im Landkreis wurde eine neue Jägerprüfungskommission berufen: Vorsitzender Dr. Störzer, Stellvertreter Roland Deggelmann Fach 1: J. Wingbermühle, Stellv. G. Crocoll, Zweitprüfer J. Seyfried Fach 2: Konrad Jehli, Stellv. H.-M. Peisert, Zweitprüfer Dr. Hauser Fach 3: Dr. J. Hauser, Stellv. Dr. A. Weidenbach, Zweitprüfer K. Jehli Fach 4: J. Seyfried, Stellv. Eva Veigel, Zweitprüfer J. Wingbermühle Schriftführerin Martina Jegler, Stellv. Marion Zuch 2007 kam es nochmals zu Beitragserhöhungen für DJV/LJV €10.- und KV € 2,-d.h. € 55,- zusätzlich individueller Hegeringbeitrag. 2007 wurde die überarbeitete Satzung vorgestellt und angenommen. Diese gilt bis heute. Anfang 2007 wurde das Projekt Rehwildabschuss ohne behördlichen Abschussplan (RobA) auf dem Bodanrück vorgestellt und die JAB und die Gemeinden als Vertreter der Jagdgenossenschaften haben sich entschlossen mitzumachen. Zwischen Verpächter und Pächter werden für den Rehwildabschuss Zielvereinbarungen getroffen auf der Grundlage des Forstlichen Gutachtens über die Verbisssituation im Wald. Das anfängliche Pilotprojekt hat sich so gut bewährt, so dass RobA durch das 2014 erlassene Jagd- und Wildtiermanagement Gesetz ab 2016 im gesamten Land umgesetzt wird. 2008 wurde Kurt Reichhart mit der goldenen Verdienstnadel des LJV ausgezeichnet. 2009 fanden wiederum Wahlen statt und der alte Vorstand wurde wiedergewählt, Pressewart wurde Carsten Bohn. Obfrau für Bläser Christel Jäger. Hundeobmann Markus Huber. Im Jahre 2011 wurde die Jägerprüfungsordnung nochmals geändert und 5 Prüfungsfächer eingeführt: Fach 1: Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Land-und Waldbau, Wildschadensverhütung Prüfer: Joachim Wingbermühle, Bernd Griss Fach 2: Waffentechnik, Waffenrecht und Führen von Jagdwaffen einschl. Kurzwaffen Prüfer Hans-Michael Peisert, Klaus Ehrlinspiel Fach 3: Jagdbetrieb (insbesondere Jagdausübung, Jagdarten, Jagdeinrichtungen, Fanggeräte, Tierschutz- und artgerechte Haltung, Führung und Einsatz von Jagdhunden, Sicherheitsbestimmungen) Prüfer: Markus Huber, Peter Oßwald Fach 4: Jagd-, Tierschutz- sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Jagdethik Prüfer: Jochen Seyfried, Eva Veigel Fach 5: Wildkrankheiten und Behandlung von erlegtem Wild (insbesondere Erkennungsmerkmale der wichtigsten Wildkrankheiten, hygienisch erforderliche Maßnahmen und Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Lebensmittel Wildbret Prüfer: Dr. Jörg Hauser, Dr. Andreas Weidenbach. Vorsitzender KJM Dr. Karlheinz Störzer, Schriftführerin Martina Jegler. Zwei weitere Prüfer wurden verpflichtet: Thomas Roski und Mathias Ritzi. Die Prüfungskommission prüft 2mal im Jahr zwischen 50-60 Prüflinge. 2014 fand der Landesbläserwettbewerb auf der Insel Mainau statt. Die Veranstaltung, die besonders vom Konstanzer Hegeringleiter Klaus Ehrlinspiel organisiert wurde, war ein großer Erfolg. Über 1.000 Bläser gaben im Schlosshof ein Abschlusskonzert, das große Begeisterung bei den Zuschauern hervorrief. Den teilnehmenden Bläsern wird diese Veranstaltung lange in Erinnerung bleiben. Zu Anfang 2015 hatte der Kreisverein Badische Jäger Konstanz e.V. 691 Mitglieder. Auch über 10 % Frauen fühlen sich in der Jägerei sehr wohl. Auf die Hegeringe verteilt wie folgt: HR Engen. 225, HR Konstanz: 123, HR Singen-Radolfzell 171, HR Stockach: 172. Die Jagdstrecke der privaten Jäger 2013/14 betrug insgesamt 7.814 Stücke Wild, davon Rehwild 3.489, Damwild 108, Schwarzwild 942, sonstiges Haar- und Federwild 3.275. An Unfallwild wurden gemeldet: Rehwild 725, Damwild 99, Schwarzwild 112, übriges Haar- und Federwild 456 sind insgesamt 1.302 Opfer des Verkehrs allein 70 Hasen. Die höchste Schwarzwildstrecke konnte im schneereichen Jagdjahr 2012/13 mit über 1.500 Schwarzkitteln erzielt werden.